Bei Vertragsabschlüssen im Internet müssen wesentliche Informationen wie Preis, Lieferkosten und Widerrufsrecht den Kunden schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Hinweise per Link auf eine Website reichen laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht.

Von wpservice