Urteil

Vonwpservice

Jul 6, 2012

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 schuldig gesprochen. Die Richter verurteilten sie heute zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

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