Michael Oehme: Öffentliche Kritik am Arbeitgeber kann Job kosten
Die Kritik am Arbeitgeber im sozialen Internet-Netzwerk Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Wie das Gericht mitteilte, stuften die Richter die Äußerungen eines Auszubildenden aus…