Die Fluggesellschaft Air France und ihr Versicherer Axa sind gestern von einem Gericht zur Zahlung einer vorläufigen Entschädigung an zwei Familien von Opfern des Absturzes einer Air-France-Maschine über dem Atlantik verurteilt worden.

Jeweils 203.235 Euro wurde den in Frankreich lebenden Angehörigen von dem Gericht in Toulouse zugesprochen. Die Kammer fällte ihre Entscheidung auf Grundlage des Abkommens von Montreal über Fluggastrechte, die eine automatische Entschädigung von etwa 120.000 Euro für bei Unfällen ums Leben gekommene Flugpassagiere vorsieht.

Von wpservice