Bei hunderttausenden privaten Rentenversicherungsverträgen nach dem Riester-Modell besteht das Risiko enormer finanzieller Verluste. Diese Policen sehen eine befristete Rentengarantie vor. Durch die Vereinbarung können die staatlichen Zulagen nachträglich verloren gehen. Außerdem drohen happige Forderungen des Finanzamtes. Die Verbraucherzentralen haben bei einer Stichprobe unter 23 Versicherern gleich 15 Gesellschaften mit solchen Verträgen gefunden.
Üblicherweise endet die Rentenzahlung bei einer privaten Rentenversicherung mit dem Ableben des Kunden. Die von den Verbraucherschützern beanstandeten Verträge enthalten jedoch eine Klausel, wonach die Rente mindestens etwa fünf oder zehn Jahre lang überwiesen wird. Damit soll sicher gestellt werden, dass bei einem frühen Ableben des Versicherten der Ehepartner die Rente weiterhin erhält.
Diese Konstruktion im Sinne der Eheleute gerät in Konflikt mit Ausführungen des Bundesfinanzministeriums. Das sieht in einer Auszahlung der Rente in Raten an den überlebenden Ehepartner „eine schädliche Verwendung“. Die Folge dieser Position: Die eventuell über Jahrzehnte erhaltenen Riester-Zulagen müssen beim Tod des Ehepartners zurückgezahlt und die bis dahin angefallenen Kapitalerträge auf einen Rutsch versteuert werden.
Das Gros der Versicherer hat das Problem offensichtlich überhaupt nicht erkannt. Unter den bislang entdeckten 15 Gesellschaften mit der risikoreichen Klausel finden sich sogar vier, bei denen die Garantierente obligatorisch ist.
Keine Sorgen müssen sich die Versicherten machen, deren Vertrag entweder eine Option auf eine einmalige Kapitalabfindung vorsieht oder die Umwandlung der Garantierente in eine (entsprechend niedrigere) lebenslange Hinterbliebenenrente. Für alle anderen heißt es: So lange das Ministerium an seiner Sicht festhält, sollten sie von ihrem Versicherer eine Änderung des Vertrages fordern. Die Chancen stehen gut, da auf die Nachteile der Vertragsgestaltung beim Abschluss nicht hingewiesen wurde. Die Victoria-Versicherung hat bereits angekündigt, ihre Förderrente wohl nachbessern zu müssen.
Quelle:VBZ NRW