Wer in einem fremden, offenen WLAN-Netzwerk surft, macht sich nicht strafbar, so lautet ein Beschluss der fünften großen Strafkammer des Landesgerichts Wuppertal. Zuvor beschwerte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal.

Von wpservice