Pflegegeld

Vonwpservice

Jul 10, 2011

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, wird mit einem nur schwer durchschaubaren Angebot unterschiedlicher Produkte von mannigfachen Anbietern konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet deshalb jetzt auch in dieser wichtigen Sparte persönliche Beratungen an.

In Deutschland sind Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Die Prognosen gehen dahin, dass diese Zahl künftig noch deutlich zunehmen wird. Denn das ist die dunkle Seite der steigenden Lebenserwartung. Mehr Pflegefälle werden zum einen eine Herausforderung für die Gesetzliche Pflegeversicherung werden. Dort deutet sich bereits an, dass die steigenden Kosten ähnlich wie bei der Altersvorsorge und der Krankenversicherung aufgefangen werden sollen: nämlich über die Aufkündigung der paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber und eine teilweise Privatisierung der Vorsorge. Mit anderen Worten: durch eine stärkere Belastung der Arbeitnehmer und Rentner.

Zum anderen deckt die Gesetzliche Pflegeversicherung aber schon heute längst nicht alle Pflegekosten ab. Wer bereits einen pflegebedürftigen Angehörigen hatte oder hat, der weiß: die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige soziale Errungenschaft. Insbesondere in der vollstationären Pflege übernimmt sie allerdings lediglich rund die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten. Es bleiben damit – je nach Pflegestufe – privat zu tragende Aufwendungen von rund 1.000 bis 1.400 Euro im Monat; mitunter auch mehr.

Für vermögende Menschen oder Familien ist das nicht unbedingt ein Problem. Ähnliches gilt – wenn auch ganz anders – für Betroffene, die am sozialen Existenzminimum leben: Bei ihnen muss das Sozialamt die Differenz zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten übernehmen. Problematisch wird es aber für all diejenigen, die sich zwischen diesen beiden Polen bewegen. Zusätzliche Belastungen von 1.000 und mehr Euros im Monat können die finanziellen Rücklagen schnell aufzehren und die Angehörigen stark belasten. Das gilt insbesondere für die Ehepartner der Pflegebedürftigen, aber auch für etwaige Kinder. Denn auch sie können für Unterhaltsleistungen für pflegebedürftige Eltern herangezogen werden. Selbst wenn das nicht der Fall ist: als potentielle Erben sind sie natürlich auch Mitbetroffene von hohen Pflegekosten. Für diese Kreise stellt sich daher die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, eine zusätzliche private Vorsorge für das Risiko Pflegebedürftigkeit zu treffen.

Lösungen dafür werden sowohl von Lebensversicherungsunternehmen angeboten, als auch von privaten Krankenversicherungsunternehmen. Erstere offerieren sogenannte Pflegerenten-Versicherungen; Letztere haben zumeist sogar zwei verschiedene Produkte im Angebot: eine Pflegetagegeldversicherung und eine Pflegekostenversicherung.

Die Pflegekostenversicherung zahlt nur nachgewiesene Kosten – und nur für Leistungen, die im Katalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind, von dieser aber nicht in vollem Umfang abgedeckt werden. Dabei sind die Leistungen und die Beiträge der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich.

Beim Pflegetagegeld und bei der Pflegerente wird ein vereinbarter Geldbetrag bezahlt. Dessen Höhe wiederum hängt vom Grad der Pflegbedürftigkeit ab. Wofür das Geld verwendet wird, steht den Empfänger frei. Im Vergleich zu den Pflegekostentarifen eröffnet das mehr Flexibilität. Denn es können auch Pflegeleistungen vergütet werden, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten sind. Auch dort gilt es aber, auf das Kleingedruckte zu achten. Zudem sind die Beiträge ebenfalls sehr unterschiedlich – wobei tendenziell die Pflegerenten-Versicherungen die teuersten Produkte sind.

Quelle.VBZ Bremen

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