Meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute vor zwei Jahren stand die Finanzwelt unter dem Schock des Zusammenbruchs von Lehman Brothers. Wo stehen wir heute, im Herbst 2010, auf dem Weg, die Finanzmärkte krisenfester zu machen und besser zu regulieren? Darum geht es in unserem Bericht „Banken 2010“, den ich Ihnen heute vorstellen möchte.
Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass die Neuordnung der Finanzmärkte in eine wichtige Phase eintritt. Was Aufseher und Regulatoren und letztlich die Politik, jetzt und demnächst beschließen, wird auf Jahre hinaus bestimmen, wie stabil und krisenresistent die Finanzmärkte und Banken künftig sein werden, aber auch wie gut die Banken und Finanzmärkte arbeiten können, wie funktionsfähig und wie wettbewerbsfähig sie sein werden. Es geht also um viel. Um wie viel es dabei allein für die Bankenlandschaft in Deutschland geht, was sich hier verändern kann und wird, wird mehr sein, als mancher heute vermutet. Die Schwächen des deutschen Finanzplatzes – vor allem seine geringe Effizienz und seine unzureichende Profitabilität – sind in der Krise deutlich zu Tage getreten. Doch betroffen sind nicht allein Banken aller Couleur und Sparkassen. Nein, die neuen Regeln schlagen auch durch auf die Finanzierung von Unternehmen, den Außenhandel und das Kapitalmarktgeschäft.
Vier Punkte stehen dabei im Vordergrund: die überarbeiteten Eigenkapitalregeln, die Neugestaltung der europäischen Finanzaufsicht, das Restrukturierungsgesetz und – schließlich und etwas allgemeiner – die Transparenz dessen, was Banken tun.
I. Basel III – Regulierung mit Restrisiko
Zum ersten Punkt, der Reform der Eigenkapitalstandards: Dass Banken mehr Eigenkapital brauchen, ist unbestritten. Wir brauchen es in den Banken dort, wo die regulatorischen Anforderungen zu niedrig waren. Dagegen wehren die privaten Banken sich nicht – im Gegenteil, sie halten es für geboten und begrüßen es. Was der Baseler Ausschuss vor einer Woche beschlossen hat, findet im Grundsatz unsere Zustimmung. Es ist für die privaten Banken alles in allem auch fristgerecht umsetzbar, wenngleich die Herausforderungen erheblich sind und einiges zu stemmen sein wird.
Dennoch gibt es Punkte, die wir kritisieren, weil sie dem Ziel – mehr Stabilität – nicht dienen. Das gilt zum einen für die beschlossene Leverage Ratio, die nicht nur einem exorbitanten Kreditwachstum entgegenwirken, sondern direkt die Eigenkapitalanforderungen vorgeben soll. In den USA – wo es dieses Instrument seit längerem gibt – hat eine Leverage Ratio die Krise weder verhindert noch ihren Verlauf oder ihre Folgen gemildert. Und zwar deshalb nicht, weil sie nicht zwischen den Risikogehalten verschiedener Geschäfte unterscheidet. Sie setzt also Fehlanreize mit Blick auf Risikosteuerung und Stabilität.
Zum anderen kritisieren wir die zusätzlichen Kapitalpuffer. Sie erhöhen faktisch die Mindestkapitalanforderungen, ohne eine dämpfende Wirkung zu entfalten. Denn wegen der Markterwartungen werden Banken diese Puffer in schwierigen Phasen wohl kaum in Anspruch nehmen können. Diese Regulierung kostet Effizienz, also Kreditvergabemöglichkeiten, ohne zusätzliche Stabilität zu geben.
Unter dem Strich werden gerade deutsche Institute, wenn die neuen Regeln greifen, sehr viel mehr Kapital benötigen als heute. Wenn Banken das zusätzliche Kapital nicht durch Gewinnthesaurierung aufbringen oder am Markt aufnehmen können, werden sie ihr Geschäft zwangsläufig zurückfahren müssen. Deshalb sind wir überzeugt: Basel III ist im Kern richtig, bleibt aber ein gewisses Risiko für die Konjunktur – auch wenn die längeren Übergangsfristen hier helfen. Dies auch und vor allem deshalb, weil Basel III nicht die einzige Belastung ist, die Banken zu tragen haben werden. Es kommen hinzu die europäische Reform der Einlagensicherung, die deutsche Bankenabgabe und eventuell eine Finanzaktivitätssteuer, für die die Bundesregierung sich in der EU einsetzt.
Wenn man durchrechnet, zu welcher Gesamtlast all dies in Summe führt, dann wird klar, dass es für die Banken erheblich schwerer wird, das nötige Mehr an Kapital aus zukünftigen Gewinnen zu thesaurieren. Würde das, was jetzt vorgesehen ist, eins zu eins umgesetzt, so würde die Belastung der vorsteuerlichen Gewinne von heute rund 30 % auf bis zu 70 % steigen. Von 10 € Gewinn blieben den Banken dann nach Abzug von Steuern und Abgaben gerade einmal 3 €, die sie den Rücklagen zuführen könnten. Die Übergangsfristen, die man den Banken einräumen will, helfen den Banken – und ihren Kunden, speziell der Wirtschaft – zwar grundsätzlich, sind aber, jedenfalls teilweise, so kurz bemessen, dass abzuwarten bleibt, wie Basel III sich am Ende auswirkt. Das zeigt: Basel III in dieser Form ist zwar machbar, aber auch sehr ambitioniert.
II. Europäische Finanzaufsicht stärkt Europa
Zum zweiten Punkt, der europäischen Finanzaufsicht. Worauf die EU sich hier in diesem Monat geeinigt hat, ist ein großer Schritt nach vorn, ist gut für Europa. Mit den drei Aufsichtsbehörden wird die europäische Finanzmarktarchitektur deutlich an Stabilität gewinnen.
Die privaten Banken fordern eine europäische Aufsicht mittlerweile seit einem Jahrzehnt. Jetzt nimmt sie Gestalt an, und sie muss es, weil es in einem Finanzbinnenmarkt Europa für die Aufsicht keine Rolle spielen darf, ob die Bank ihren Sitz in Paris, London oder Berlin hat. Dass dabei der nationale Gestaltungsspielraum etwas eingeengt wird, ist nur konsequent – und überhaupt kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Signal für die Stärke des Finanzplatzes Europa. Während es mit der US-amerikanischen Finanzreform nämlich nicht gelungen ist, die dortige kleinteilige Struktur der Aufsichtsbehörden zu überwinden, ist Europa auf einem besseren Weg zu einer einheitlichen Aufsichtskultur – auch deshalb, weil die europäische Aufsicht in einem ersten Schritt mit angemessenen Kompetenzen ausgestattet wurde.
Die Finanzkrise hat allerdings auch gezeigt, dass die Aufsicht nicht nur institutionell, sondern auch qualitativ besser werden muss. Eine mikroprudentielle Aufsicht, die allein auf die einzelne Bank abstellt, reicht nicht aus, etwa um spekulative Blasen möglichst frühzeitig zu erkennen. Dies ist eine makroprudentielle Aufgabe, die nun das European Systemic Risk Board erfüllen soll. Wie ein solches Frühwarnsystem konkret aussehen soll, auf diese Frage gibt es noch keine endgültigen, abschließenden Antworten; und offen ist auch noch, wie das Systemic Risk Board mit der Aufsicht auf Institutsebene verzahnt werden soll. Die Diskussion darüber, wie das Board besetzt werden soll, mag aber ein Zeichen dafür sein, welche Bedeutung man ihm – zu Recht – beimisst.
Das Systemic Risk Board hat eine schwierige Aufgabe. Denn die Geschichte zeigt, dass Finanzkrisen fast immer dann kommen, wenn die Konjunktur brummt. Wenn die Arbeitslosigkeit zurückgeht, wenn Kapital für Unternehmen leichter zu beschaffen ist, wenn die Konsumenten zufrieden sind – und wenn die Politik all dies auch mit erfolgreicher Wirtschaftspolitik begründet. Wer dann – aus Sorge um die Stabilität, zur Vorbeugung gegen Blasenbildung an den Märkten und einer Krise – auf die Bremse tritt, der hat es schwer. Schnell wird es heißen, er würge die Konjunktur ab. Auch im Vorfeld dieser Finanzkrise war das nicht anders, nicht nur in den USA. Deshalb sind wir überzeugt, dass solche Eingriffe am besten, ja, eigentlich nur funktionieren können, wenn die Entscheidung darüber ein Gremium hat, das unabhängig ist, „gegen den Strom“ schwimmen und sich auf ein festes Regelwerk und klaren Zielvorgaben berufen kann.
III. Restrukturierung und Bankenabgabe – internationale Abstimmung nicht verzögern
Zu meinem dritten Punkt, dem Restrukturierungsgesetz. Wir haben ein solches Gesetz von Anfang an unterstützt und es mit eigenen Vorschlägen auch mit vorangetrieben.
Vieles von dem, was der Bankenverband schon Ende März in seinem Konzept auf den Tisch gelegt hat, greift der Regierungsentwurf zum Restrukturierungsgesetz auf.
Um nun eines vorwegzuschicken: Dieses Gesetz kann und wird kein Freibrief für systemrelevante Institute sein nach dem Motto: Was immer ich tue, Staat und Steuerzahler werden mich schon auffangen. Vielmehr muss auch für systemrelevante Institute gelten: Unternehmerischer Misserfolg führt zum Marktaustritt. Was wir aber brauchen, ist ein Instrument, um Institute, die in Schieflage gekommen sind, geordnet abwickeln zu können, ohne dass in einem Dominoeffekt andere Teile des Finanzsystems mitgerissen werden. Wenn in einem Haus ein Feuer ausbricht, muss der Brandschutz so sein, dass von diesem Gebäude gerettet wird, was gerettet werden muss, damit das Feuer nicht auf die Nachbarhäuser und schon gar nicht auf die ganze Stadt übergreift. Je besser das gelingt, desto größer die Aussicht, den Steuerzahler und andere Marktteilnehmer so wenig wie möglich zu belasten.
Diesem Ziel dient das Gesetz. Nicht gut ist aber, dass Deutschland es im Alleingang umsetzen will – obwohl die EU-Kommission angekündigt hat, Anfang 2011 eigene Vorschläge für ein grenzüberschreitendes Krisenmanagement und einen Bankenrettungsfonds zu machen. Der internationale oder doch zumindest europäische Schulterschuss ist hier aus zwei Gründen nötig: Zum einen, weil bei nationalen Alleingängen – gerade dann, wenn unabgestimmt Abgaben eingeführt werden – eine Verzerrung des Wettbewerbs droht. Hiervor hat die Kommission schon im Mai in ihrem Grünbuch zu Bankenrettungsfonds gewarnt. Hinzu kommt, dass deutsche Institute Gefahr laufen, doppelt belastet zu werden, wenn Geschäfte etwa einer deutschen Niederlassung in London sowohl der deutschen als auch der geplanten britischen Abgabe unterliegen. Wie dieses Problem gelöst werden kann, lässt der Entwurf des Restrukturierungsgesetzes offen. Der Königsweg wäre also ein international, zumindest EU-weit abgestimmtes Verfahren. Das Minimum wäre eine klare Regelung im deutschen Gesetz, wie Doppelbelastungen vermieden werden.
Und zum anderen: Wenn das Gesetz wie geplant Ende 2010 in Kraft tritt, bleibt offen, ob und inwieweit es den künftigen europäischen Vorgaben entspricht, die sich jetzt abzeichnen. Nach aller Erfahrung kann man davon ausgehen, dass das deutsche Gesetz bald wieder geändert werden muss. Deshalb halten wir es für besser, die sehr konkreten deutschen Vorstellungen auf europäischer Ebene einzubringen und den Prozess dort zu beschleunigen. Nichts gegen Wettbewerb an den Märkten, aber was den Regulierungsrahmen im EU-Binnenmarkt angeht, kommt es hier nicht darauf an, als Erster ins Ziel zu kommen, sondern darauf, dass möglichst alle im Ziel ankommen.
Und auf noch etwas kommt es an: darauf nämlich, dass alle, denen ein Restrukturierungs- oder Stabilitätsfonds dient, sich daran beteiligen, ihn zu füllen. Dass das Restrukturierungsgesetz und der Kreis der Abgabepflichtigen auf Kreditinstitute beschränkt ist, greift zu kurz. Auch Versicherungen und Hedge-Fonds tragen potenziell systemische Risiken – und müssen einbezogen sein. Schon das Argument, diese Krise sei nicht von ihnen ausgelöst worden, muss man in Zweifel ziehen – denken wir nur an AIG in den USA oder die Probleme der Sparkassen in Spanien. Aber vor allem – und da stimme ich Bundesbankpräsident Axel Weber zu – wird die nächste Krise vollkommen anders sein als diese, sie wird andere Ursachen, andere Ausgangspunkte und einen anderen Verlauf haben. Nur welche – das wissen wir heute nicht. Darum haben alle, die potenziell Verursacher oder Leidtragende sein können, anders ausgedrückt: alle die ein Interesse an einem stabilen Finanzmarkt haben, auch ihren Beitrag zur Sicherung dieser Stabilität zu leisten.
Was schließlich die Höhe der Abgabe betrifft, so sollte man stärker die Gesamtbelastung der Kreditwirtschaft im Auge behalten. Wenn eine Bank, die heute von 10 € Gewinn vor Steuern nicht mehr 3 €, sondern, wie gesagt, bis zu 7 € an Steuern und Abgaben zahlen soll, dann ist das keine „quantité négligeable“. Und Basel III ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Deswegen, so sehr mancher Vorschlag für neue Regulierung per se, für sich allein betrachtet, nachvollziehbar sein mag: Letztlich ist die Gesamtwirkung entscheidend. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, Banken müssten Eigenkapital aus Gewinnrücklagen bilden, und auf der anderen Seite die Gewinne nahezu vollständig abschöpfen. Das passt nicht zusammen. Für die Bankenabgabe heißt das zum Beispiel: Wir lehnen die vorgeschlagenen Sonderbeiträge ab, die bis zu einer Höhe von 60 % des Jahresüberschusses erhoben werden dürfen. Sie bestrafen ertragsstarke Institute – jene, die viele Rücklagen für Eigenkapital bilden könnten – und wirken außerdem prozyklisch. Ebenso sollte das Zielvolumen, also der Höchstbetrag, des Restrukturierungsfonds gesetzlich festgelegt werden – das gebietet nach unserer Überzeugung schon das Verfassungsrecht.
Wie beim Restrukturierungsgesetz droht auch hier der europäische Geleitzug auseinanderzubrechen. Während England die Bankenabgabe ohne begleitendes Restrukturierungsgesetz einführt, plant Deutschland beides. Die Schweiz hat ein Restrukturierungsgesetz, aber keine Bankenabgabe. Wo derart wichtige Dinge so unterschiedlich geregelt werden, kommt es aber nicht nur zu Doppelbelastungen und Wettbewerbsverzerrungen, sondern wird auch die Aufsicht, die es doch zu stärken gilt, geschwächt. Denn je bunter der Flickenteppich der Regulierung in Europa, desto größer die Gefahr, dass Marktteilnehmer ausweichen und Aufsichtshandeln ins Leere läuft.
IV Transparenz schafft Vertrauen
Meine Damen und Herren, bessere Regulierung ist das Eine, um Vertrauen in die Finanzmärkte zurückzugewinnen und zu stärken. Das Andere ist das, was Banken selbst, von sich aus tun können und müssen. In den vergangenen zwei Jahren, seit Lehman, ist hier eine Menge passiert – weit mehr, als man bisweilen von außen sieht oder sehen will. Das Risikomanagement von Banken ist deutlich gestärkt und aufgewertet, für Bonus-Zahlungen gibt es – neben gesetzlichen – auch bankinterne Regeln, die sich stärker an langfristigen Zielen orientieren. Wichtig ist den privaten Banken auch der Verbraucher- und Anlegerschutz. Beispielhaft dafür sind die Leitlinien des Bankenverbandes zur Stärkung des Anlegervertrauens oder die Initiative für einen „Beipackzettel“, der den Kunden auf einem Blick den Vergleich von Chancen und Risiken einer Geldanlage ermöglicht.
Auch im Bereich der professionellen Marktteilnehmer muss die Transparenz besser werden. Das heißt nicht, dass wir das Bankwesen komplett neu definieren müssen. Es wäre naiv anzunehmen, dass Banken sich künftig auf die Verwaltung von Sparbüchern und die Ausgabe von Krediten beschränken könnten – dies ginge an dem, was eine globale Exportwirtschaft, nicht zuletzt der Mittelstand, von ihrer Banken erwartet, weit vorbei. Und die privaten Banken sind und bleiben der wichtigste Partner an der Seite der deutschen Exportwirtschaft. Ohne Absicherung gegen Währungs- und Rohstoffpreisschwankungen, um nur ein Beispiel zu nennen, würden die Kosten für Produktion und Transport in Deutschland in die Höhe schießen; ohne Verbriefungen würde es schwieriger und teurer, Kredite zu vergeben, Investitionen zu finanzieren und Innovationen zu fördern. Banken, jedenfalls Banken mit einem tragfähigen Geschäftsmodell, leben eben nicht in einer Parallelwelt jenseits der realen Wirtschaft, wie gern unterstellt wird, und moderne Finanzprodukte sind keine Jetons für das Spielkasino, sondern sie dienen der Wirtschaft, indem sie deutschen Unternehmen handfeste Kosten- und Wettbewerbsvorteile verschaffen. Aber wir wollen auch nicht alles beim Alten belassen. Die privaten Banken setzen auf mehr Transparenz – zum Beispiel dadurch, dass das Vertrauen in Verbriefungen durch Einhaltung höherer Standards und durch Selbstbehalte gestärkt wird. Und dort, wo es Übertreibungen, ja, Exzesse gegeben hat, sind sie abzustellen.
V. Fazit
Meine Damen und Herren, Banken erleben eine Zeit des Umbruchs. Eine neue Finanzmarktarchitektur, international aus einem Guss und verbunden mit einem Level Playing-Field für Banken zumindest in allen wichtigen Finanzzentren der Welt, das war eine Hoffnung, die vom G20-Gipfel in Pittsburgh im September 2009 ausging, aber schnell zu schwinden begann. Immer stärker sind nationale Interessen in den Vordergrund gerückt – jenseits von und in Europa. Was immerhin auf EU-Ebene geregelt wird, sollte möglichst nicht über die G20-Beschlüsse hinausgehen.
Klar ist: Neue, bessere Regeln für die Finanzmärkte tun Not, hier und da auch eine schärfere Regulierung. Aber wer Stabilität durch überzogene Regulierung zu erreichen versucht, könnte Instabilität ernten. Augenmaß ist und bleibt das Gebot der Stunde, – im Hinblick auf das Ausmaß und die zeitliche Taktung, mit der die neuen Regeln greifen. Bessere Regulierung ist somit eine Gratwanderung für die Politik. Die privaten Banken wollen auch künftig ihren Beitrag leisten, damit sie gelingt
Quelle: Bundesverband Deutscher Banken