Dienst-Wagen

Vonwpservice

Okt 29, 2010

Die Finanzämter dürfen nicht mehr automatisch unterstellen, dass ein Firmenwagen auch privat genutzt wird. Sie müssen jetzt dies nachweisen, bevor sie den geldwerten Vorteil besteuern. Dieses Urteil kann durchaus als Wegweisend bezeichnen!

Von wpservice