Grundlage unseres heutigen Renetnsystems ist die im Jahre 1889 von Otto von Bismarck eingeführte gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Seine Intention war allerdings eine parteipolitische, nicht nur die Absicherung der Bürger im Alter.

Er wollte dadurch dem wachsenden Einfluss der Sozialdemokraten die Grundlage entziehen. Damals mussten Festbeiträge eingezahlt werden und die Renten wurden erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr ausgezahlt. Es wurde davon ausgegangen, dass die Familie den größten Anteil für die Rentner aufbringt. Im Grunde ging es damals darum, dass der Staat nur eine gewisse „Grundsicherung“ durchführen wollte. Dies wurde im so genannten „Generationenvertrag“ geregelt. Die heute Berufstätigen finanzieren durch ihre Abgaben die Rente der Älteren, in der Erwartung, dass die folgende Generation dann nachher die Renten für sie aufbringt.Huet sidn wir fats wieder soweit, der Rente mit 70. Achtet man auf die Aussagen unserer Politiker, so hört man auch hier des Öfteren den Begriff „Grundsicherung“, ähnlich wie bei Bismarck.

Der „Generationenvertrag“ beruht auf einem umlagefinanzierten System, d.h. die Beiträge der Versicherten werden für die Rentenzahlungen des jeweils nächsten Monats verwendet. Rücklagen werden hierbei nicht gebildet, somit ist die GRV von Ihren laufenden Einnahmen abhängig. Die laufenden Einnahmen reichen allerdings schon seit einiger Zeit nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu bedienen, deshalb muss der Bund ständig aus Steuermitteln zuschießen. Wer heute eine Rente bekommt, hat seine Beiträge also nicht angespart, sondern bereits für die Generation seiner Eltern bezahlt. Unser „Generationenvertrag“ ist nirgends schriftlich geregelt, er ist ein allseitiges gesellschaftliches Abkommen.

Das Dilemma besteht nun darin, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Die Höhe der Renten und der Beiträge zur GRV hängen stark von der Entwicklung der Altersstruktur ab. Bereits im Jahr 2030 wird jeder dritte Deutsche über 60 Jahre alt sein! Heute finanzieren 2 Arbeitnehmer die Bezüge von 1 Rentner. Im Jahr 2040 wird es wohl so sein, dass 1 Arbeitnehmer die Bezüge von einem Rentner finanzieren muss. Nun muss man kein Finanzmathematiker sein, um die sich daraus ergebenden Folgen zu erkennen. Um das Umlageverfahren weiterhin erhalten zu können, müssen die Beiträge zur GRV in Zukunft weiter angehoben und die Rentenleistungen weiter gesenkt werden.

Die Lösung dieses Dilemmas ist nur in der eigenverantwortlichen, privaten Altersversorgung zu sehen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um auch Ihre Rente zu sichern – Sie müssen es nur umsetzen. Fragen Sie Ihren Finanzeberater. Er zeigt Ihnen Fördermöglichkeiten die der Staat Ihnen heute bietet um im Alter nicht aus Hartz V oder VI angewiesen zu sein.

Von wpservice